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Der Fabeltierbrunnen in Renchen, einem Ort im Schwarzwald, ist ein Zierbrunnen, der auf den Titelkupferstich des Simplicissimus von Hans Jacob Christoffel von Grimmelshausen aus dem Jahr 1669 Bezug nimmt. Die Figurengruppe, bestehend aus einem Tierwesen mit verschiedenen Merkmalen, wurde aus Bronze gefertigt und von dem Künstler Ernemann Sander aus Königswinter geschaffen. Der Brunnen wurde 1992 von Dieter Dickmann der Stadt gestiftet und im Rahmen der Stadtkernsanierung aufgestellt. Renchen ist als Grimmelshausenstadt bekannt, und es gibt mehrere Brunnen im Ort, die sich auf den Simplicissimus beziehen.
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Erlach ist ein Ortsteil von Renchen im Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Der Ort liegt am Westrand des Schwarzwalds und wird von der Rench durchflossen, die bei Rheinau Helmlingen in den Rhein mündet. Erlach wurde erstmals 1285 urkundlich erwähnt und entstand aus drei Höfen. Der Ortsteil hatte 885 Einwohner im Jahr 2012 und wurde am 1. Januar 1975 nach Renchen eingemeindet.
Erlach ist bekannt für seine fruchtbaren Böden und das für den Obst- und Weinbau günstige Klima, was die Landwirtschaft zum wichtigen Wirtschaftszweig macht. Der Ort gewann 2006 die Silbermedaille im Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden". Das Erlacher Wappen zeigt eine mit blauen Edelsteinen besetzte goldene Krone und einen Halbmond mit aufgesetztem Kreuz.
Die katholische Kirche St. Anastasius wurde 1511 erbaut und ist seit 1876 eine eigenständige Pfarrei. In Erlach gibt es mehrere Vereine, darunter den Musikverein Erlach e.V., der 1926 gegründet wurde, und den Männergesangsverein Erlach.
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Das Europäische Vogelschutzgebiet "Acher-Niederung" befindet sich im Ortenaukreis und Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg und umfasst eine Fläche von rund 1.030 Hektar. Es wurde 2007 eingerichtet und ist in drei Teilgebiete unterteilt, die sich über acht Städte und Gemeinden verteilen. Das Gebiet ist besonders bedeutend für Wiesenbrüter und dient als wichtiges Brutgebiet für Arten wie Kiebitz, Weißstorch und Großer Brachvogel.
Das Schutzziel besteht darin, die Lebensräume dieser und weiterer im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten zu erhalten. Dazu gehören unter anderem der Eisvogel, die Kornweihe, der Neuntöter, der Rotmilan, die Schwarzkopfmöwe, der Schwarzmilan, der Weißstorch und der Wespenbussard. Zusätzlich werden auch Zugvogelarten wie der Baumfalke, die Bekassine, die Grauammer, der Große Brachvogel, der Kiebitz, das Schwarzkehlchen und die Wachtel geschützt.
Die Acher-Niederung zeichnet sich durch eine Vielfalt von Lebensraumklassen aus, darunter Feuchtes und mesophiles Grünland, trockengelegtes Grünland, anderes Ackerland und Laubwald. Die Erhaltung dieser Lebensräume ist entscheidend für die Versorgung und den Schutz der vielen Vogelarten, die hier ihre Brut- und Rastplätze finden.