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KIEL. Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" plant die Gemeinde Erfde die Errichtung eines Gesundheitszentrums mit medizinischem Versorgungszentrum, einer Apotheke, einer Tagespflegeeinrichtung und einem Sanitätshaus. Das Innenministerium hat nun zugestimmt, dass dafür bis zu rund 8 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel verwendet werden können.
Mit der Errichtung des Gesundheitszentrums wird die Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Erfde und der umliegenden Gemeinden gestärkt.
Durch die Unterbringung des MVZ zusammen mit weiteren medizinnahen Einrichtungen, wie einer Tagespflegeeinrichtung, einem Sanitätshaus und einer Apotheke, in einem Gebäude sollen Synergieeffekte genutzt werden. In dem Zentrum sollen mehrere Ärztinnen und Ärzte praktizieren können. Die Tagespflegeeinrichtung bietet moderne Räumlichkeiten für bis zu 18 Pflegebedürftige.
Gleichzeitig können dringend benötigte Räumlichkeiten für das Gemeindebüro mit Besprechungsraum mit den Fördermitteln geschaffen werden. Unabhängig von der Förderung soll auch die Polizei in dem Neubau untergebracht werden.
Das gesamte Gebäude ist barrierefrei zugänglich und erfüllt einen hohen energetischen Standard.
Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren"
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme der Gemeinde Erfde wurde im Jahr 2017 in das Bund-Länder-Programm "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" aufgenommen und 2021 in das Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren" überführt. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme wurden bislang inklusive der Bundesmittel und des kommunalen Anteils Städtebauförderungsmittel in Höhe von ca.10,5 Mio.€ bereitgestellt.
Ab dem Jahr 2025 werden Städtebauförderungsmaßnahmen mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem neuen Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.
Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 |
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KIEL. Für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie wird es einen zweiten Entwurf und eine zweite Anhörung geben. Das ist aus Sicht der Landesregierung nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der ersten Beteiligungsphase erforderlich. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (6. März 2025) den Landesplanungsrat in einer turnusmäßigen Sitzung darüber informiert.
Zum ersten Entwurf einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie hatte die Landesplanung von Juni bis September 2024 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei waren rund 1.800 Stellungnahmen eingegangen. "Die Auswertung der Stellungnahmen ist jetzt weitgehend abgeschlossen
", so die Innenministerin. "Etliche der vorgetragenen Argumente konnten beziehungsweise mussten wir zurückweisen. Viele Stellungnahmen bezogen sich eher auf die Regionalplanebene, zu denen die Anhörungen ja noch ausstehen. Gleichwohl ergeben sich aus einigen Stellungnahmen Änderungen des LEP-Entwurfes, die von uns für notwendig erachtet werden, um die Rechtssicherheit der Planung zu erhöhen. Ein Teil dieser Änderungen macht eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.
"
Eine wesentliche Planänderung ist die Streichung von Zielen der Raumordnung, die bereits andernorts rechtlich normiert oder faktisch ausgeschlossen sind. Außerdem sollen nachträglich noch Teilflächenziele für die drei Planungsräume festgelegt werden, damit bei eventueller Aufhebung eines Plans nicht gleich das ganze Land von den Rechtsfolgen betroffen ist. Ansonsten droht nach dem derzeitigen Bundesrecht eine Privilegierung der Windenergie im ganzen Land, wenn ein Teilplan erfolgreich beklagt würde. Das käme einem Wildwuchs gleich, der unbedingt vermieden werden soll.
Bei einigen Kriterien des Gebiets- und Artenschutzes werden die kartografischen Abgrenzungen geringfügig verändert. So wird zum Beispiel der Sichtkorridor um das Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk verkleinert.
Die Planungen erfolgen weiterhin unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch zum zweiten Entwurf des LEP Windenergie wird eine Anhörung durchgeführt. Der Zeitraum zur Stellungnahme wird zwei Monate betragen. Der zweite Entwurf des LEP Windenergie soll bis Ende April vom Kabinett beschlossen und unmittelbar darauf veröffentlicht werden. Zeit zur Stellungnahme gibt es dann bis Ende Juni.
"Wir streben an, das Verfahren zum LEP in der zweiten Jahreshälfte abzuschließen. Parallel arbeiten wir weiter mit Hochdruck an den Regionalplänen Windenergie, die noch vor der Sommerpause in die Anhörung gehen sollen. Dort werden dann erstmalig die neuen Vorranggebiete Windenergie öffentlich vorgestellt und zur Diskussion freigegeben. Spätestens Ende der Wahlperiode sollen auch diese Pläne stehen
", so Sütterlin-Waack.
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Weiterlesen: Landesentwicklungsplan Windenergie geht in zweite Anhörung
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KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack stärkt das Bewusstsein für die wichtige Arbeit von Einsatzkräften und wirbt für mehr Verständnis und Anerkennung für die Arbeit von Einsatzkräften. In diesem Rahmen wird sie dieses Jahr regelmäßig verschiedene Einsatzkräfte des Landes Schleswig-Holstein besuchen und sich mit ihnen austauschen.
Dazu die Innenministerin: "Ich bin immer wieder fassungslos, wenn ich höre, dass Einsatzkräfte beleidigt, angegriffen oder verletzt werden. Ich kann es nicht begreifen. Warum werden Menschen verletzt, die uns helfen? Die teilweise ihr Leben für uns riskieren. Die für uns da sind. Ihr, liebe Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten und allen anderen Einrichtungen – ihr verdient unseren Dank und unsere Anerkennung. Und ihr verdient Respekt – den Respekt für Einsatzkräfte.
"
Wichtig sind der Innenministerin dabei vor allem drei zentrale Botschaften:
- Wertschätzung und Respekt: Der Gesellschaft muss klargemacht werden, dass unsere Einsatzkräfte unermüdlich unter oft extremen Bedingungen und gefährlichen Situationen arbeiten, um Leben zu retten.
- Verhalten bei Einsätzen: Einsatzkräfte sind dabei nicht nur physischen Gefahren ausgesetzt, sondern auch verbaler oder körperlicher Gewalt. Dies ist in keiner Weise hinnehmbar und darüber soll aufgeklärt werden.
- Solidarität –Respekt für Einsatzkräfte trägt zu einer respektvollen Gesellschaft bei. Diesen Fachkräften sollte mit Vertrauen und Wertschätzung begegnet werden.
Bei allen Terminen stehen die Einsatzkräfte im Mittelpunkt. Ihnen soll Wertschätzung und Anerkennung für ihren unermüdlichen Einsatz entgegengebracht werden. Sie werden auch die Möglichkeit haben, über ihre Erfahrungen und Erlebnisse im täglichen Einsatz zu berichten.
Alle Termine werden vom Social-Media-Team des Innenministeriums medial begleitet.
Zu ausgewählten Terminen laden wir auch rechtzeitig Medienvertreterinnen und Medienvertreter ein, um Besuche und Veranstaltungen zu begleiten und so zur Verbreitung der wichtigen Botschaft "Respekt für Einsatzkräfte" beizutragen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 |
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KIEL. Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (13. März) gemeinsam mit dem Leitenden Kriminaldirektor Stephan Marks die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 vorgestellt.
Danach wurden im Jahr 2024 insgesamt 213.417 Straftaten polizeilich erfasst. Das entspricht einem Anstieg der Fallzahlen um 8,7 %bzw. 17.128 Fälle.
"Das klingt auf dem ersten Blick beunruhigend. Der Anstieg der Fallzahlen beruht allerdings überwiegend auf einem sog. Umfangverfahren aus dem Jahr 2024 wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen mit insgesamt 18.595 Fällen. Ohne dieses sog. Umfangverfahren ist ein Rückgang um -1.467 Fälle bzw. -0,7 % auf insgesamt 194.822 Fälle zu verzeichnen. Rechnet man auch die rein ausländerrechtlichen Verstöße heraus, liegt der Rückgang sogar bei -3.249 Fällen bzw. -1,7 %
", so die Ministerin.
Die Anzahl der registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner (sog. Häufigkeitszahl) ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der zuvor dargelegten Hintergründe auf 7.196 Fälle angestiegen.
Die Aufklärungsquote steigt im Jahr 2024 auf 60,6 % und liegt damit erneut auf einem sehr hohen Niveau.
Die Ministerin lobte: "Ich finde diese Quote sehr beachtlich und sie spricht für eine sehr gute Ermittlungsarbeit unserer Landespolizei. Ich danke daher ausdrücklich allen Polizistinnen und Polizisten, aber auch allen Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten, die zur Aufklärung dieser Straftaten beigetragen haben. Sie alle haben akribisch ermittelt, geschickte Vernehmungen durchgeführt und so zu einer erfolgreichen Ermittlungsarbeit beigetragen.
"
Bei der Tatverdächtigenbelastungszahl, einer weiteren statistischen Kennzahl, wies die Ministerin auf eine Neuerung hin. Die Tatverdächtigenbelastungszahl dient dazu, die Häufigkeit von Tatverdächtigen in bestimmten Bevölkerungsgruppen zu messen und statistisch auszuweisen. Sie gibt das Verhältnis der Tatverdächtigen zur Bevölkerung an, bezogen auf jeweils 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zum 01.01.2025 wurde die Berechnung hierzu bundesweit einheitlich geändert und rückwirkend angepasst.
"Bei dieser Betrachtung wird deutlich, dass im direkten Vergleich der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der nichtdeutschen Wohnbevölkerung über alle Altersgruppen und alle Deliktsgruppen hinweg stets höher ist als der Anteil der deutschen Tatverdächtigen an der deutschen Wohnbevölkerung
", erklärte Sütterlin-Waack.
Stephan Marks, Leiter der Abteilung für Ermittlungen und Auswertung im Landeskriminalamt, stellt hierzu klar, dass die bisherige Berechnungsformel zur Tatverdächtigenbelastungszahl auch solche Tatverdächtige umfasste, die bei der Tatausführung nicht in Schleswig-Holstein wohnten, so z.B. "reisende Täter" oder Touristen. Mit der neuen Formel sei nun in Bezug auf die tatsächlich ansässige Wohnbevölkerung eine aussagekräftigere Bewertung der Kriminalitätsentwicklung möglich.
Von 2023 auf 2024 ging sowohl bei der deutschen als auch bei der nichtdeutschen Bevölkerung die Tatverdächtigenbelastungszahl leicht zurück. Die Gesamtzahl in Schleswig-Holstein liegt in 2024 unabhängig von der Nationalität bei 2.053 (ansässige Tatverdächtige auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Ein Vergleich mit anderen Bundesländern wird auf Grund bundesweiter Vereinbarungen künftig möglich sein.
Der Anteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen liegt für 2024 bei 29,2 %. Zur bloßen Betrachtung dieses Anteils ist nun in Form der Tatverdächtigenbelastungszahl eine weitere kriminologisch relevante Betrachtungsgröße hinzugekommen. Die Entstehung von Kriminalität ist unter anderem von persönlichen Lebensumständen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Entsprechende Erklärungsansätze der Forschung liegen vor und deuten darauf hin, dass sog. Risikofaktoren (Armut, mangelnde Bildung, sozial-schwache Milieus, Flucht- und Gewalterfahrungen) verstärkt auf die nichtdeutsche Bevölkerung zutreffen.
Besondere Entwicklungen im Detail
Wie im Vorjahr ging die Innenministerin näher auf das Thema Messerangriffe ein. Im Jahr 2024 wurden 1.187 Straftaten als Messerangriffe erfasst. Im Vergleich zu 2023 ist die Fallzahl damit um 12,3 %bzw. 130 Fälle gestiegen. Von den insgesamt 1.508 Opfern wurden 3 getötet, 62 schwer verletzt und 308 leicht verletzt. Es wurden 1.089 Tatverdächtige erfasst, von denen 56,9 % deutsche und 43,1 % nichtdeutsche Staatsangehörige waren.
Die Ministerin betonte: "Wir haben uns im Rahmen der Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz erfolgreich dafür eingesetzt, dass es seit dem 01.01.2025 neue Erfassungsmodalitäten für dieses Deliktsfeld gibt. Künftig wird zu jedem Fall und jedem Tatverdächtigen erfasst, ob ein Messer eingesetzt oder mitgeführt wurde. Damit sind ab dem nächsten Berichtsjahr auch Aussagen zur Struktur der Täterschaft möglich.
"
Sabine Sütterlin-Waack ging auch auf das Themenfeld häusliche Gewalt ein. In Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr 9.360 Opfer häuslicher Gewalt erfasst. Das entspricht einem Anstieg um 760 Opfer bzw. 8,8 %. Wie in den Vorjahren waren weibliche Opfer mit einem Anteil von 71,4 % am häufigsten betroffen. 3.798 Opfer blieben unverletzt, 4.780 Opfer erlitten leichte Verletzungen, 71 Opfer schwere Verletzungen und 7 Opfer (2023: 14) wurden durch die Tatausführung getötet.
Innenministerin Sütterlin-Waack: "Wir dürfen nicht nachlassen, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern! Deshalb passen wir derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen verbesserten Schutz an. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird die Elektronische Aufenthaltsüberwachung, umgangssprachlich auch Fußfessel genannt, im Kontext von häuslicher Gewalt und schweren Fällen von Stalking von der Polizei eingesetzt werden können, auch als sog. "Spanisches Modell". Damit gehen wir konsequent gegen die nicht aushaltbaren Zahlen an häuslicher Gewalt in unserer Gesellschaft vor. Denn jeder Fall ist einer zu viel!
"
Stephan Marks wies darauf hin, dass im Jahr 2024 ein erneuter Anstieg der Gewaltkriminalität festgestellt werden musste. 6.712 Straftaten wurden erfasst. Das entspricht einem Anstieg um 3,6 %. Zur Gewaltkriminalität zählen u.a. vorsätzliche Tötungsdelikte, Raub und räuberische Erpressung, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie schwere Sexualdelikte. Ihr Anteil an der Gesamtkriminalität ist mit 3,1 % aber gering. Hervorzuheben ist die Abnahme der Fallzahlen bei den Tötungsdelikten. In 2024 wurden insgesamt 76 Fälle (2023: 97) registriert. Das ist ein Rückgang um 21 Fälle bzw. 21,6 %.
Im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität, so Marks, sei erstmals seit der Corona-Pandemie ein leichter Rückgang der Anzahl der Tatverdächtigen zu verzeichnen. Bereinigt um ausländerrechtliche Verstöße gab es in 2024 insgesamt 9.673 Kinder und Jugendliche als Tatverdächtige. Er betonte aber auch, dass die Zahl von jugendlichen Tatverdächtigen bei Rohheitsdelikten auf hohem Niveau verharre und bei Kindern ein Anstieg bei Körperverletzungsdelikten zu verzeichnen sei. Diese Entwicklungen werden von Polizei und Wissenschaft intensiv beobachtet, um Erklärungsansätze und Handlungserfordernisse abzuleiten.
"Eine angespannte gesellschaftliche Lage kann sich auch belastend auf Kinder und Jugendliche auswirken, die gegebenenfalls nicht über ausreichende Bewältigungsstrategien verfügen
", so erklärte Stephan Marks.
Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte ist ein Anstieg der Fallzahlen auf insgesamt 45.998 Fälle zu verzeichnen. Das entspricht einer Steigerung von 64,5 %. Den größten Anteil nehmen dabei die Betrugsdelikte mit 37.407 Fällen ein. Der hohe Anstieg ist jedoch auch hier auf das Umfangverfahren wegen Abrechnungsbetruges zurückzuführen.
Im Betrugsbereich gibt es aber auch immer wieder neue Phänomene, wie zum Beispiel der sog. Cybertrading-Fraud. Dabei handelt es sich um Betrug bei der Geldanlage in vermeintlich lukrative Depots oder Kryptowährungen. Hier geht es den Tätern darum, über einen längeren Zeitraum das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, um sie schließlich zu hohen Investitionen zu verleiten.
Hier rät Stephan Marks: "Seien Sie gegenüber Finanzangeboten mit hohen Gewinnaussichten misstrauisch. Dies gilt umso mehr, wenn die Werbung für solche Geldanlagen über Onlinebekanntschaften an sie herangetragen wird, die sie nicht persönlichen kennen.
"
Die Eigentumsdelikte weisen regelmäßig den größten Anteil an der Gesamtkriminalität aus. Von 2023 auf 2024 wurde ein Rückgang der Fallzahlen um 2.352 Straftaten bzw. 3,3 % auf insgesamt 69.473 Fälle registriert. Vor allem in den Bereichen Taschendiebstahl (-19,3 %), Fahrraddiebstahl (-10,3 %) und Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen (-6,4 %) sind die registrierten Straftaten deutlich zurückgegangen, während beim Einbruchsdiebstahl aus Kellern und Dachböden ein deutlicher Anstieg um +34,7% zu verzeichnen ist.
Erfreulich sind die gesunkenen Zahlen bei den Wohnungseinbrüchen, die das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung immer besonders beeinflussen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Rückgang um 9,6 %bzw. 314 Fälle zu verzeichnen. Im 10-Jahresvergleich sind die registrierten Straftaten von Wohnungseinbrüchen von 8.456 im Jahr 2015 auf 2.957 Taten im Jahr 2024 zurückgegangen. Mit 47 % liegt der Anteil der Versuchstaten beim Wohnungseinbruchsdiebstahl besonders hoch, was dafür spricht, dass mechanische und technische Sicherungsmaßnahmen Tatvollendungen wirksam verhindern können.
Dazu bilanzierte Stephan Marks: "Beim Wohnungseinbruchdiebstahl hat sich das Zusammenwirken von verstärkter polizeilicher Repression, einer Strafrechtsverschärfung und umfangreicher Präventions- und Beratungstätigkeit positiv auf die Entwicklung der Fallzahlen ausgewirkt.
"
Im Jahr 2024 wurden 1.752 Fälle von Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten registriert. Das entspricht einem Anstieg um 215 Fälle bzw. + 14,0 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden 4.048 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von Gewalt, 563 von ihnen wurden verletzt.
Auch bei der Gewalt gegen Rettungskräfte und sonstige Einsatzkräfte verzeichnet die PKS im Jahr 2024 einen Anstieg. Hier wurden insgesamt 102 Straftaten (2023: 85 Fälle) erfasst. Das entspricht einer Zunahme um 12,5 %.
Innenministerin Sütterlin-Waack: "Ich kann nicht begreifen, weshalb Einsatzkräfte immer wieder beleidigt, angegriffen oder verletzt werden – warum werden Menschen verletzt, die uns helfen und teilweise ihr Leben für uns riskieren? Sie verdienen unseren Dank, unsere Anerkennung und unseren Respekt – Respekt für Einsatzkräfte.
"
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 finden Sie unter folgendem Link: Landespolizeiamt - LKA - Kriminalstatistik - schleswig-holstein.de
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 |
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KIEL. Unter dem Motto "Menschenwürde schützen" finden vom 17. bis 30. März 2025 die Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) in Schleswig-Holstein statt. Rassistische Gewalt und Ausgrenzung sind auch heute noch Realität – in Deutschland und weltweit. Mit mehr als 80 Veranstaltungen setzen das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein und zahlreiche zivilgesellschaftliche und kommunale Akteure ein klares Zeichen gegen Rassismus und für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Schleswig-Holsteins Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack ruft dazu auf, die Internationalen Wochen gegen Rassismus als Gelegenheit zu nutzen, um miteinander über die Ursachen und Auswirkungen von Rassismus zu sprechen und betont: "Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir unsere Demokratie stärken können – für eine Gesellschaft, die Vielfalt schätzt, Menschenwürde schützt und den Feinden unserer Werte geschlossen entgegentritt.
"
"Der Schutz der Menschenwürde und der Kampf gegen Diskriminierung müssen gerade jetzt im Mittelpunkt unseres Handelns stehen
", so Jan Lindenau, Bürgermeister und Schirmherr der Veranstaltungsreihe in Lübeck. Sermin Nolte, die Lübecker Schirmherrin aus der Zivilgesellschaft, ergänzt: "Frauenrechte zu stärken bedeutet Menschenwürde zu schützen.
" Daher liegt der Schwerpunkt der Veranstaltungsreihe in diesem Jahr in Lübeck auf Frauen und wird diesen inhaltlich bei der Auftaktveranstaltung der Antirassistischen Kulturtage aufgreifen.
Das gesamte Programm umfasst u.a. Vorträge, Workshops, Ausstellungen, Lesungen und Filmvorführungen, die sich mit verschiedenen Formen des Rassismus und der Bedeutung von Vielfalt beschäftigen. Ein regionaler Überblick zeigt alle stattfindenden Veranstaltungen und Aktionen vor Ort und weist auf bestimmte Angebote für Kinder, Frauen oder Menschen mit Migrationsgeschichte hin. Eine landesweite Flaggenaktion macht das breite gesellschaftliche Engagement sichtbar.
Die Eröffnungsveranstaltung am 17. März, zu der das Landesdemokratiezentrum und die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen einladen, thematisiert strukturellen Rassismus und Wege zu einer offenen, vielfältigen Gesellschaft. Kultur- und Politikwissenschaftler Dr. Kien Nghi Ha spricht in seiner Keynote über Wirkungen und verschiedene Äußerungsformen des Rassismus und legt einen Fokus auf anti-asiatischen und anti-muslimischen Rassismus. Die Veranstaltung wird von Alexandra Antwi-Boasiako moderiert und von der Musikerin Another Nguyen künstlerisch begleitet.
Die Landespolizei freut sich bereits das vierte Mal ein aktiver Teil der Internationalen Wochen gegen Rassismus zu sein. Die Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen der IWgR sind von entscheidender Bedeutung, um ein respektvolles Miteinander zu stärken und den Austausch zwischen Institutionen wie der Polizei und der Zivilgesellschaft zu fördern.
Für den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, der sich dieses Jahr erneut an den IWgR beteiligt, steht fest: "In der Debatte um Rassismus ist es wichtig, den Betroffenen eine Stimme zu geben, gemeinsam Lösungen zu finden und dafür zu sorgen, dass sich etwas in den Strukturen ändert. Rassismus ist für geflüchtete Menschen eine riesige Herausforderung, unter anderem bei der Arbeit und als Thema in unseren Beratungsstellen. Darum geht es in unseren Veranstaltungen während der IWgR.
"
Für die "Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant:innen" (ZBBS) geht es am 19. März in Kiel darum, Vielfalt zu feiern. Ganz unter dem Motto "Die Schönheit kultureller Unterschiede zelebrieren und eine starke Verbindung schaffen" sind am Abend alle Interessierten zu einem Fest der Kulturen und Klänge eingeladen, um gemeinsam zu tanzen, zu lachen und zu lernen.
Das im Innenministerium angesiedelte Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein (LDZ S-H) koordiniert die Aktionswochen. Auch in diesem Jahr haben sich zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus der Zivilgesellschaft, den Kommunen, aus Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie vielen weiteren Bereichen des Landes an dem gemeinsamen Programm und dem Facharbeitskreis zur Planung und Organisation der Aktionswochen beteiligt.
Weitere Informationen zum Programm
zur Seite des Landesdemokratiezentrums Schleswig-Holstein
Für den Facharbeitskreis zur Planung und Organisation der Internationalen Wochen gegen Rassismus
- Ansprechstelle Antirassismus und Wertebeauftragte der Landespolizei Schleswig-Holstein
- Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
- Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
- Hansestadt Lübeck - Stabsstelle Migration und Ehrenamt
- Haus der Kulturen - Interkulturelle Begegnungsstätte e.V.
- Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
- Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein
- ZBBS - Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant:innen e.V.
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- Weniger tödliche Verkehrsunfälle, leichte Zunahme der Verkehrsunfallzahlen – Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack stellt Verkehrssicherheitsbericht für 2024 vor
- Innenministerin Sütterlin-Waack gratuliert der Baugenossenschaft Mittelholstein zum Jubiläum: "125 Jahre gelebte Gemeinschaft, Beständigkeit und Innovation"
- Schutz vor Gewalt an Frauen: Landtag beschließt Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung / Hochrisikomanagement zeigt Wirkung
- Innenministerin Sütterlin-Waack ehrt Polizistinnen und Polizisten für ihre sportlichen Erfolge im Jahr 2024