Online-Hygienebelehrung ab 1. August 2024 verfügbar
Ab Donnerstag, dem 1. August 2024, bietet das Amt für Gesundheit und Prävention die Belehrung im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (Gesundheitszeugnis) auch online an. Diese Belehrung ist für Personen erforderlich, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, sei es durch Herstellung, Behandlung oder Vertrieb.
Online-Belehrung:
- Terminbuchung: Unter www.dresden.de/belehrung-ifsg können Interessierte einen Termin buchen.
- Kosten: Die Gebühr beträgt 37 Euro.
- Durchführung: Nach der Identifikationsprüfung durch den Dienstleister, das Technologiezentrum Glehn, kann der 45-minütige Belehrungsfilm in Deutsch und 23 weiteren Sprachen auf verschiedenen Geräten (Handy, Tablet, Laptop, Computer) gestartet werden. Anschließend ist ein Test erforderlich. Bei erfolgreichem Bestehen kann das Zertifikat heruntergeladen werden.
Kostenbefreiung:
- Freiwilligendienstleistende und Schüler: Diese können von den Kosten befreit werden. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Schülerausweis) ist vor der Terminbuchung an
gesundheitsamt-belehrung-ifsg@dresden.de zu senden. Nach Prüfung wird ein Gutscheincode verschickt.
Präsenzveranstaltungen:
- Ort: Ostra-Allee 9, Dresden
- Zeiten: Jeden ersten Dienstag im Monat um 9, 13 und 15 Uhr
Pflicht zur Belehrung:
- Neben Küchen, Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung besteht die Pflicht zur Hygiene-Belehrung auch für Personal in medizinischen und Betreuungseinrichtungen. Einrichtungen werden vom Amt für Gesundheit und Prävention separat informiert. Neueinstellungen können den beschriebenen Weg der Online- oder Präsenzveranstaltung nutzen.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 3.155 Bescheinigungen ausgestellt. Diese gelten deutschlandweit und lebenslang, sofern eine entsprechende Beschäftigung innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung erfolgt.