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Freiburg: Strafbarer Unfug - im Gewerbegebiet Haid Feuerwerk abgebrannt

Unbekannte haben am Samstag, 19. Dezember 2009, kurz vor 23.00 Uhr, im Bereich der Endhaltestelle Munzinger Straße ein Feuerwerk abgebrannt. Fahrgäste, die sich um diese Uhrzeit im Bereich der Endhaltestelle Munzinger

Straße aufgehalten haben und eventuell verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Freiburg-Süd in Verbindung zu setzen. Telefon: 0761/882-4421.
Vorab weist die Polizeidirektion Freiburg darauf hin, dass der sorglose Umgang mit Feuerwerkskörper schnell in menschlichem Leid enden kann. Viele schlimme Verletzungen sowie Brände zeugen hiervon. Feuerwerkskörper dürfen erst an Silvester sowie am Neujahrstag abgebrannt werden. Für das Abbrennen ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- sowie Altersheimen ist verboten.
Nachtrag:
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist laut 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz erst ab dem 29. Dezember erlaubt (an Personen über 18 Jahren). Das Abbrennen von Feuerwerken, Silvesterknaller etc. ist nur am 31.12. und 1.1. erlaubt (siehe §§ 22 und 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
(Quelle: Polizeidirektion Freiburg)

 

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